Wichtige Hinweise, bitte lesen [und beherzigen :-)]! Gesetzeslage: Der Betrieb von WLAN-Geräten ist lizenzfrei und
benötigt keine spezielle Erlaubnis, da es bei 2,4 GHz arbeitet. (Stand November 2002)
In diesem Band gelten aber trotzdem Regeln. Die vorrangig wichtigste ist die, daß die
Abstrahlleistung, genannt EIRP (Effective Isotropic Radiated Power), der gesamten Anlage
(also nicht die der Karte oder des Access-Points alleine, sondern
der gesamten Anlage inklusive Kabel und Antenne) 100 mW (Milliwatt) nicht überschreitet.
Außerdem ist der Betrieb von Richtfunkstrecken unseres Wissens bei der RegTP anzumelden; bei
Funkstrecken, die sich über mehrere Grundstücke erstrecken ist zudem die Erlaubnis des jeweiligen
Eigentümers einzuholen.
Dislaimer/Haftung: Die folgenden Seiten beschreiben die Konstruktion von Antennen für
WLAN Equipment. Das Nachbauen dieser Antennen erfolgt auf eigene Gefahr, der PING e.V. übernimmt
keine Garantie für die Sicherheit oder das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Antennen und
haftet darüberhinaus auch nicht für Schäden die aus dem Betrieb dieser Antennen entstehen.
Jeder ist selber dafür verantwortlich, daß er die Bestimmungen zur maximalen Abstrahlleistung
sowie die Gesetze zum Strahlenschutz einhält. Da es sich bei 2.4 GHz um Mikrowellenstrahlung handelt,
könnte der Betrieb auch zu gesundheitlichen Schäden oder Beeinträchtigungen führen. Hierfür
haftet der PING e.V. ebenfalls nicht.
Aber: Nicht entmutigen lassen von all dem rechtlichen Gerede.
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