Die Bierprobe: Das Top Ereignis eines Hobby Brauers  

Nachdem der Brauer sein Bier fertig gestellt hat und die lange Zeit der Flaschenvergärung hinter sich gebracht hat, kommt der Tag oder besser der Abend, wo endlich das Selbsthergestellte Superbier das erste Mal verkostet wird.

 Freunde und auch Nachbarn haben sich angemeldet und der Augenblick, wo dann die Bügelflasche das erste mal plöpp  macht und der Gerstensaft in das Glas gefüllt wird, steht voll in der Erwartung, etwas besonderes zu erleben. 

Das selbstgebraute Bier !

Der Schaum steht ( Man kann da ein eine € Münze drauflegen ). Dann erst mal einen guten Schluck und dann schmeckt es anders, anders als man es von den Industrie - Bier gewohnt ist. Aber das ist ja das gute an dem Selbstgerbrauten, es ist kein Wasserbier, wie so manch ein Bier, das die Prinzessin aus dem Pulersteiner Land sein soll :-). 

Manche stehen ja lieber auf das Pulersteiner. So soll's dann auch sein.

 

 

 
 
Desto öfters gebraut wird, desto besser das Ergebnis. Aber eins ist sicher, dass der Profi, Brauer und Braumeister besser ist,  als wir Hobby-Brauer. Aber wir können stolz auf unser Produkt -Bier- sein. Natürlich können alle den Kuchen aus dem Ladenregal nehmen, nicht schlecht, aber der Selbstgebackene ist doch besser. So ist das auch mit dem selbstgebrauten Bier.
Ein starkes Produkt, das es in sich hat! Das erste Chattenbrau wurde bei 18° zur Vergärung gebracht worden, d. h., es hatte dann 9% Alkohol und war schon schnell im Kopf. Na ja, ein starkes Bier für starke Typen !

       

 

                                                        

Jetzt komm noch der rechtliche Aspekt. Der Hobbybrauer kann steuerfrei brauen, aber nur 200 Liter im Jahr und er muss seine Absicht, Bier herzustellen, bei dem Hauptzollamt anmelden. Das geht mit einen Fax zum Amt.