Elterninformation zum
Praktikum im Schuljahr 2005 / 06
Das Schülerbetriebspraktikum des
Schuljahres 2005/06 findet als dreiwöchiges Blockpraktikum im Anschluss an die Weihnachtsferien statt,
und zwar vom 9. bis 27. Januar 2006.
Alle Schülerinnen und Schüler des 9.
Jahrgangs nehmen daran teil.
Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung, die es den Schülern
ermöglichen soll, erste Erfahrungen mit der beruflichen Praxis zu
sammeln. Damit spielt es innerhalb der Berufswahlvorbereitung eine
wichtige Rolle. Im Politikunterricht werden die Schülerinnen und Schüler
auf das Praktikum und seine besonderen Anforderungen
vorbereitet.
Das Betriebspraktikum stellt weder ein
Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis dar, daher erfolgt
keinerlei Entlohnung.
Die Schüler unterliegen während des Praktikums im Wesentlichen den
Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und sind vom Verbot der
Kinderarbeit ausgenommen.
Schüler und Schülerinnen, die in ihrem
Praktikum mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen können
(Handel, Herstellung, Krankenhaus, Altenpflege, Kindertagesstätte)
müssen sich einer sog. Erstbelehrung durch das zuständige
Gesundheitsamt unterziehen. Den Termin gibt die Schule bekannt, die
Kosten übernimmt der Schulträger, die Schüler/innen erhalten ein
unbegrenzt gültiges Zertifikat.
Bei einem Praktikum in einer
Tageseinrichtung für Kinder ist eine Bescheinigung über einen
ausreichenden Impfschutz oder über eine Antikörperbildung gegen
Kinderkrankheiten, z.B. Poliomyelitis, Röteln (bei Schülerinnen) und
Mumps (bei Schülern) vorzulegen.
Eine Beschäftigung in Arbeitsbereichen mit erhöhter
Infektionsgefährdung ist nicht gestattet.
Die
Schülerinnen und Schüler suchen sich ihre Praktikumstelle grundsätzlich
selbst und nehmen auch den Kontakt zum Betrieb selbstständig auf.
Liebe
Eltern, lassen Sie diese Dinge Ihr Kind selbst machen, das Suchen, das
Telefonieren, der Besuch im Betrieb, das sind wichtige Bestandteile der
Maßnahme! Da die Schüler lernen sollen, sich in einer neuen
Situation zu bewähren, kann der elterliche Betrieb nicht der richtige Ort
für ein Praktikum sein, auch eine verwandtschaftliche Betreuung in
anderen Betrieben liegt nicht im Sinn der Sache.
Bei der Suche nach einer geeigneten Stelle bekommen die Schüler/innen
Hilfe und Anleitung durch die Schule, insbesondere der Klassenlehrer/die
Klassenlehrerin sowie der Verbindungslehrer für das
Schülerbetriebspraktikum (Herr Rowold) stehen als Ratgeber zur
Verfügung.
Für die Stellensuche bekommen die Schüler mit dem Versetzungszeugnis in
die Klasse 9 ein Anschreiben für den Betrieb mit anhängender
Bestätigung ausgehändigt.
Diese Bestätigung muss bis zum 12.
November 2004 dem Klassenlehrer abgegeben bzw. an die Schule zurück
geschickt werden.
Der Betrieb muss als Ausbildungsbetrieb
zugelassen sein und sollte seinen Sitz in Castrop-Rauxel haben.
Da der Erfolg des Praktikums in hohem
Maße von der jeweiligen Praktikumstelle abhängt, sollte darauf geachtet
werden, dass sie
- den Interessen und Neigungen des Bewerbers/der Bewerberin entspricht,
- möglichst nicht nur bloßes Zuschauen, sondern auch eine eigene
Tätigkeit ermöglicht,
- nicht zu einem Kleinstbetrieb gehört.
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind
auch während des Praktikums durch die Schule unfallversichert; bei Sach-
und Vermögensschäden, die durch einen Schüler/eine Schülerin
entstehen, besteht mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit
Haftpflichtversicherungsschutz durch den Schulträger.
Castrop-Rauxel, im Februar 2005 |